Inkrafttreten der Niederdruck-Anschlussverordnung zum 08.11.2006
Anpassung der Ergänzenden Bedingungen
Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen
Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruck-Anschlussverordnung – NDAV) in Kraft getreten.
Mit gleichem Datum ist die bisher gültige Verordnung über Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gasversorgung
von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten.
Die neue Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Oberhessengas Netz GmbH
nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen hat.
Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der allgemeinen Versorgung und die Anschlussnutzung.
Sie gilt für alle neuen sowie alle bestehenden Anschlussnutzungs- sowie Netzanschlussverhältnisse,
die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb bereits angeschlossener Grundstücke begründet worden oder begründet werden. Soweit Netzanschlussverträge vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passt die Oberhessengas Netz GmbH diese
vorbehaltlich § 29 Abs. 3 NDAV an die Vorschriften der neuen Verordnung und des Energiewirtschaftsgesetzes an.
Mit Wirkung zum 01.04.2009 wurden darüber hinaus die "Ergänzende Bedingungen der Oberhessengas Netz GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)" sowie das dazugehörige Preisblatt geändert.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
( Niederdruckanschlussverordnung - NDAV ) vom 01.11.2006
(BGBl. I S. 2477, 2485), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung
vom 3. September 2010 (BGBI. I S. 1261) geändert worden ist
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Ergänzende Bedingungen der Oberhessengas Netz GmbH
- gültig ab 01.04.2009 - |
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Technische Rahmenbedingungen und Richtlinien
Die an das Netz der Oberhessengas Netz GmbH angeschlossenen Gasanlagen des Netzkunden müssen folgenden Richtlinien entsprechen:
- den Regeln der Technik
- den Bestimmungen des Regelwerks des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
- den berufsgenossenschaftlichen, baubehördlichen, polizeilichen und anderen behördlichen Vorschriften
- den gesetzlichen Bestimmungen
Der Netzkunde ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln, Vorschriften und Bestimmungen.
Technische Anschlussbedingungen
Es gelten die Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen der Oberhessengas Netz GmbH |
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trieb vorgaben der GDR
M-Richtlinie der Oberhessische Gasversorgung GmbH
Betrieb von kundeneigenen GDRM-Anlagen
Es gelten die Vorgaben der GDRM-Richtlinie der Oberhessengas Netz GmbH |
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Anlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz
Es gelten die Technischen Mindestanforderungen der Oberhessengas Netz GmbH |
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