Die Nutzung des Erdgasnetzes der Oberhessengas Netz GmbH
Der Zugang zu unserem Erdgasnetz ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen für andere Versorger gegen Entgelt möglich. Die entsprechenden Bedingungen, Preisblätter und weiterführenden Informationen finden Sie auf dieser Seite.
1. Verträge |
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Lieferantenrahmenvertrag mit Anlagen (u. a. EDI-Rahmenvertrag) |
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Endgültiges Preisblatt mit vorgelagerten Netzkosten (gültig ab 01.01.2012) |
Hinweis:
Für Lieferungen an Erdgaskunden mit einer Jahresmenge bis 5 Mio. kWh ist der Netzbetreiber von der Gebietskörperschaft zur Erhebung einer Konzessionsabgabe verpflichtet, die Bestandteil des Netzzugangsentgeltes ist und vom Netzbetreiber an die Gebietskörperschaft abgeführt wird. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der zwischen Transportkunde und Erdgaskunde vereinbarte Erdgaspreis über dem im jeweiligen Konzessionsgebiet nach der Konzessionsabgabenverordnung vereinbarten Grenzpreis liegt. Andernfalls ist dies vom Transportkunden durch ein Wirtschaftsprüfer-Testat nachzuweisen.
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