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- Oberhessen-Gas ist Ihr regionaler Erdgaslieferant vor ORT! - Oberhessen-Gas ist PERSÖNLICH erreichbar! - Oberhessen-Gas ist Ansprechpartner für ALLE Fragen zu Erdgas! - Oberhessen-Gas bietet FAIRE Marktpreise in Abhängigkeit der Energiemärkte! - Oberhessen-Gas bietet SERVICE (u. a. kostenlose Zwischenabrechnung ) - Oberhessen-Gas bietet persönlichen KUNDENSERVICE! Oberhessen-Gas ist seit über 30 Jahren der regionale und zuverlässige Erdgaslieferant. Von Investitionen profitiert die heimische Wirtschaft. Aufträge gehen zum Großteil an Unternehmen in der Region. Dies schafft und erhält Arbeitsplätze! Bei Oberhessen-Gas haben Sie als Kunde immer einen direkten Ansprechpartner!
Mit dem Blower Door Messgerät wird die Luftdichtigkeit von Gebäuden gemessen. Speziell können mit dem Blower Door Messgerät zwei Arten von Messungen durchgeführt werden: a) Luftdichtheitsmessung nach Energieeinsparverordnung (EnEv) b) Luftdichtheitsmessung zur Ortung von Leckagen Mangelhafte Dichtungskonzepte einer Gebüudehülle führen zu Tauwasserausfall und zur Schimmelpilzbildung. Mit einer Luftdichtheitsmessung können Sie, auf Wunsch, diesem Problem vorbeugen. Mehr dazu demnächst hier!
Dreimal konnte Oberhessen-Gas den Erdgaspreis im Jahr 2009 reduzieren. Für Sie als Kunden bedeutete dies einen Rückgang bei den Erdgaskosten um rund 27 Prozent und somit eine spürbare Entlastung sowie stabile, günstige Preise in der aktuellen Heizperiode bis Ende Januar 2010. Der seit Sommer bemerkbare Konjunkturoptimismus macht sich nun auch auf den internationalen Energiemärkten bemerkbar. Die in der Folge gestiegenen Beschaffungskonditionen für Erdgas führen zu einer Anhebung der Erdgaspreise bei Oberhessen-Gas. Diese steigen ab dem 1. Februar 2010 um 0,23 Cent pro Kilowattstunde am Beispiel des Normsondervertrages 1. Wichtig ist dabei aber auch zu wissen: Rund 30 Prozent Ihres Energiepreises entfallen auf staatliche Abgaben in Form von Erdgas- und Mehrwertsteuer sowie der Konzessionsabgabe. Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Veränderungen, zu unseren Produkten oder unseren weiteren Serviceleistungen haben, nehmen wir uns gerne für Sie Zeit. Sie erreichen unser Serviceteam unter 0180 3006427 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder auch per Mail: vertrieb@oberhessen-gas.de.
Altbewährt oder überholt? Auf die Frage, wie viel Liter Ihr Auto verbraucht, kennen Sie garantiert die Antwort. Doch wie sieht es mit dem Verbrauch Ihrer Heizungsanlage aus? Ohne sich dessen bewusst zu sein, heizen in Deutschland viele Haushalte mit völlig überalterten Heizkesseln. Laut Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks ist derzeit sogar nur jede zehnte Heizung auf dem aktuellen Stand der Technik. Eine unnötige Belastung – nicht nur für die Haushaltskasse, sondern auch für die Umwelt. Der Heizungs-Check rechnet sich vor allem in alten Anlagen steckt ein enormes Energiesparpotenzial. Daher hat die EU eine Richtlinie verabschiedet, nach der die Inspektion von Heizungen geregelt werden soll. Das Ergebnis ist der Heizungs-Check nach DIN-Norm, mit dem als erstes standardisiertes, neutrales Checklisten-Verfahren die gesamte Heizungsanlage Schritt für Schritt unter die Lupe genommen wird: von Wärmeerzeuger über die Wärmeverteilung bis zur Wärmeübergabe. Nach festgelegten Parametern werden die einzelnen Bereiche beurteilt und mit „Problempunkten“ bewertet. Dabei entspricht die Punkeverteilung der jeweils möglichen Energieeinsparung. So wird das Einsparpotenzial schnell und aussagekräftig transparent. Wir heizen Ihren Kosten ein! Die Oberhessen-Gas bietet den Heizungs-Check in Zusammenarbeit mit ausgewahlten Fachbetrieben vor Ort an. Der systematische Check-up beinhaltet die Bewertung der Anlage, die Erstellung eines Inspektionsberichts sowie eine fachmannische Beratung uber sinnvolle, energieeffiziente Masnahmen zur Heizungsmodernisierung. Damit haben Sie Ihre Heizkosten jederzeit im Griff. Ihre Vorteile auf einen Blick
Preis: 95 €* Sonderpreis für Kunden der Oberhessen-Gas: 75 €* * Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten. Stand 11/2009. Nichtkunden, die innerhalb von einem Jahr nach Durchführung des Heizungscheck-Auftrags Erdgaskunde der Oberhessen-Gas werden, erhalten die 20 Euro Preisvorteil nachtraglich gutgeschrieben
Ab dem 1. Oktober 2009 senken wir unsere Erdgaspreise um brutto 0,23 Cent pro Kilowattstunde! Die Entwicklungen der Energiemärkte haben es möglich gemacht, Ihren Erdgaspreis erneut zu senken! Der Preis für Ihr Erdgas reduziert sich bereits zum dritten Mal in diesem Jahr und verringert sich zum 1. Oktober 2009 – also rechtzeitig zur Heizperiode – um 0,23 ct/kWh inklusive Steuern. Seit Beginn des Jahres haben wir die Preise des Normsondervertrages damit insgesamt um 27 Prozent gesenkt. Die ab 1. Oktober 2009 gültigen Preise können Sie dem angehängten Preisfolder entnehmen. Im Zuge der Preisänderung erfolgt keine gesonderte Ablesung der Zählerstände. Dieser wird rechnerisch ermittelt. Für eine individuelle Berücksichtigung Ihrer Verbrauchswerte können Sie uns aber den von Ihnen selbst abgelesenen Gaszählerstand mitteilen (telefonisch, per Fax oder per E-Mail). Unser Serviceteam steht Ihnen dazu und auch bei allen anderen Fragen zur Abrechnung oder rund um das Thema Erdgas gerne unter (01 80) 3 00 64 27 (9 Cent pro Minute) zur Verfügung.
Der BGH hat die Leitbildfunktion der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) mit einer am Mittwoch, 15.07.2009, getroffenen Entscheidung ausdrücklich anerkannt und deutlich gemacht, dass die unveränderte Übernahme der Preisanpassungsklausel des § 5 Abs. 2 GasGVV (ehemals § 4 Abs. 2 AVBGasV) in Normsonderkundenverträge - wie von Oberhessen-Gas verwendet - einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle standhält. Mit dem BGH-Urteil liegt erstmals eine konkrete höchstrichterliche Ausage dazu vor, wie eine Preisanpassungsklausel in Gasliefervertragen zu formulieren ist, um den Anforderungen des Verbraucherschutzrechtes zu genügen. Insoweit beenden die Urteile die bestehende Unsicherheit bei der rechtlichen Beurteilung von Preisanpassungsklauseln, die sich bis dato in einer Vielzahl sich widersprechender unter instanzlicher Urteile deutlich gemacht hat. Für die Versorgungswirtschaft hat der BGH damit Rechtssicherheit geschaffen.
Ab dem 1. April 2009 senken wir unsere Erdgaspreise um brutto 1,55 Cent pro Kilowattstunde!
Die Entwicklungen des Energiemarktes haben es möglich gemacht, die Einkaufspreise für Ihr Erdgas zu reduzieren. Deshalb senken wir Ihren Erdgaspreis zum 1. April 2009 um 1,55 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh). So viel sparen Sie durch diese Preissenkung (Beispiele!):
Bei Fragen zu den aktuellen Veränderungen, den Angeboten der Oberhessen-Gas oder zu unseren Serviceleistungen, rufen Sie uns bitte unter der 0180 3006427 (9 ct/Minute) an. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag anpassen möchten. Unser Serviceteam nimmt sich gerne für Sie Zeit. Als Kunde der Oberhessen-Gas profitieren Sie von den Vorteilen unserer räumlichen Nähe, einem umfassendem Service, einer zuverlässigen Versorgung und fair kalkulierten Konditionen.
Ab dem 1. Januar 2009 senken wir unsere Erdgaspreise um netto 0,15 Cent pro Kilowattstunde (brutto 0,18 Cent pro Kilowattstunde)! Nach einem Jahr mit Energiekosten auf hohem Niveau sind die Heizölpreise in den letzten Wochen deutlich gesunken. Da der Heizölpreis sich mit Verzögerung auf die Erdgaspreise niederschlägt, freuen wir uns, Ihnen diesen Preisvorteil zu Beginn des neuen Jahres weitergeben zu können. Die Heizölpreise haben zurzeit einen niedrigen Stand erreicht. Sollten sich die Preise stabilisieren beziehungsweise weiter sinken, können Sie – als unser Erdgaskunde – mit weiteren Preissenkungen im nächsten Jahr rechnen. Die Abschläge für das kommende Jahr werden wir bei der Jahresverbrauchsabrechnung unter Berücksichtigung Ihres individuellen Verbrauches sowie der zu erwartenden Preisentwicklung ermitteln.
Bereits mit der EnEV 2002 wurden Energieausweise für Neubauten eingeführt. Der Kabinettsentwurf zur EnEV enthält neue und einheitliche Formularentwürfe für Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude. Wenn Gebäude oder Gebäudeteile ( Wohnungen ) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden, ist zukünftig ein Energieausweis vom Eigentümer erstellen zu lassen und auf Nachfrage Interessenten eine Kopie auszuhändigen. Bei Modernisierungen, An-, oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieursmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht. Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig. Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen. Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z. b. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich. ( Quelle: DENA )
Unter den ökologischen Faktoren kommt dem Umgang mit fossilen Energieträgern eine besondere Bedeutung zu. Die Reduzierung des Energieverbrauches und der damit verbundenen klimaschädlichen CO² Emissionen stellt eine gewaltige Herausforderung der kommenden Jahre und Jahrzente dar. Da etwa ein Drittel der Emissionen (d.h. mehr als drei Tonnen CO² pro Kopf und Jahr!) im Gebäudebereich verursacht werden und dabei die Wohngebäude einen entscheidenden Anteil haben, müssen wir insbesondere diesem Bereich größte Aufmerksamkeit schenken. Aufgrund der in den letzten Jahren merklich gestiegenen Energiepreisen auf den internationalen und nationalen Märkten kann durch Energieeinsparung auch der Geldbeutel merklich entlastet werden. Und das oftmals mit relativ einfachen 'Standardmaßnahmen'!
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