Aktueller Stand zur Einführung der Gasumlagen

Oberhessen-Gas beobachtet die Entwicklungen über die Einführung der Gasumlage fortlaufend.

Nach jetzigem Stand (26.09.2022) kann jedoch auch Oberhessen-Gas keine Aussage darüber treffen, ob die geplanten Gasumlagen final in Kraft treten. Bislang sieht die aktuelle Rechtslage deren Inkrafttreten am 01.10.2022 vor. Die Gasumlagen werden zwar von Oberhessen-Gas erhoben, werden aber 1:1 zur Stützung der Gasimporteure abgeführt. Sofern die Gasumlagen nicht in Kraft treten, werden diese selbstverständlich auch nicht von Oberhessen-Gas erhoben.

Hinsichtslich der Anwendung des ermäßigten Satzes der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird Oberhessen-Gas ebenfalls den behördlichen Vorgaben folgen und diese bei künftigen Abrechnungen rechtskonform berücksichtigen.


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