Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremse (Stand: 27.02.2023):

Zur Entlastung aller Gas- und Wärmekunden hat die Bundesregierung im Dezember 2022 das Gas- und Wärmepreisbremsengesetz (GWPBG) erlassen. Mit der Preisbremse werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.

Oberhessen-Gas arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung - Entlastungen sind ab April spürbar
Die Umsetzung der Energiepreisbremsen ist eine Mammutaufgabe für die Energieversorger. Auch Oberhessen-Gas arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung. " Die Gesetze sind allerdings sehr komplex, die IT-Umsetzung entsprechend herausfordernd, sodass eine fristgerechte Information aller Kundinnen und Kunden zum 01. März nicht umsetzbar ist.", erklärt Andreas Biermann, Vertriebsleiter der Oberhessen-Gas. Wichtig zu wissen: "Alle Kundinnen und Kunden erhalten selbstverständlich die ihm zustehende Entlastung in voller Höhe.", versichert Andreas Biermann. 

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