Die Bundesregierung hat zahlreiche energiepolitische Reformen auf den Weg gebracht. Das vom Kabinett beschlossene Energiesammelgesetz betrifft unter anderem das KWK-Gesetz. Durch die Neuregelung erhalten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums 98 % der KWK-Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung.

Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Darüber hinaus setzt die Regierung die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik um.