Der Energieausweis soll Eigentümern, Käufern und Mietern mehr Klarheit über den Energieverbrauch der Immobilie geben. Dazu werden die Gebäude seit 1. Mai 20014 in sogenannte Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt - und zwar sowohl hinsichtlich des Energiebedarfs als auch des Energieverbrauchs.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis. Diese müssen spätestens bei Besichtigung einer Immobilie dem Interessenten vorgelegt werden. Bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages muss in jedem Fall die Übergabe des Ausweis erfolgen.
Energieausweise sind über einen Zeitraum von 10 Jahren gültig, dann wird ein neuer Energieausweis erforderlich.
Gerne beraten wir Sie und kümmern uns um die Ausstellung eines Energieausweises. Kontaktieren Sie uns einfach per Email oder Telefon unter 06031 7277-37.
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